Alle unsere Vorrichtungen wurden einzeln nach den Verfahren des nach ISO 9001 zertifizierten Qualitätssystems geprüft bzw. kontrolliert.
ACHTUNG
Das Klettern an Felsen und Eis, Abstiege, Klettersteige, Höhlenforschung, Skibergsteigen, Canyoning, Erkundungen, Rettung, Baumklettern und Arbeiten in der Höhe sind Tätigkeiten mit hohem Risiko, die zu Unfällen und auch zum Tod führen können. Der Anwender trägt alle Risiken, die sich aus der Ausübung solcher Tätigkeiten und der Verwendung aller unserer Vorrichtungen ergeben.
Die Labortests, Abnahmeprüfungen, Angaben und Normen spiegeln nicht immer die Anwendung in der Praxis wieder. Daher können die unter reellen Anwendungsbedingungen erhaltenen Ergebnisse mitunter auch beträchtlich von diesen Informationen abweichen. Die besten Informationen werden durch die ständige Anwendung unter der Aufsicht von fachkundigen/ erfahrenen/qualifizierten Personen erhalten.
Die mit dem Gerät gelieferten Anweisungen und Informationen beziehen sich auf die Beschreibung der Vorrichtung in Bezug auf die Eigenschaften, Leistungen, Montage, Demontage, Instandhaltung, Aufbewahrung, Desinfektion usw. Obwohl diese Informationen einige Empfehlungen für den Gebrauch enthalten, sollten sie nicht als Bedienungsanleitung für die Praxis angesehen werden (so wie ein Betriebsund Wartungshandbuch für ein Auto Ihnen nicht das Fahren beibringt und keine Fahrschule ersetzt).
GESETZLICHE PFLICHTEN
Berufs-, Freizeit- und Wettkampftätigkeiten werden oft durch spezifische Gesetze oder Richtlinien geregelt, wodurch bei der Verwendung der PSA und der Vorbereitung von Sicherheitssystemen, zu deren Bestandteilen die persönlichen Schutzausrüstungen gehören, Beschränkungen und/oder Verpflichtungen gelten könnten. Es obliegt dem Anwender, diese Gesetze zu kennen und anzuwenden, die weitere Einschränkungen enthalten könnten, als in dieser Gebrauchsinformation beschrieben.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Hersteller garantiert die Konformität der Vorrichtung gemäß den zum Zeitpunkt der Produktion geltenden Normen. Die Gewährleistung für Mängel ist auf Defekte der Roh- und Werkstoffe beschränkt und beinhaltet nicht den normalen Verschleiß, Oxidation, Schäden infolge einer unsachgemäßen Anwendung und/oder aufgrund der Anwendung bei Wettkämpfen (falls sie nicht ausdrücklich von den Organisatoren der Wettkämpfe angenommen werden) sowie die Schäden aufgrund falscher Instandhaltung, Aufbewahrung, Einlagerung oder falschem Transport usw. Die Garantie erlischt sofort, wenn Änderungen oder Fremdeingriffe an der Vorrichtung vorgenommen werden.
Der Gewährleistungszeitraum entspricht der gesetzlichen Garantie in dem Land, in dem die Vorrichtung verkauft wurde, und beginnt ab dem Verkauf des neuen Produkts. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums können gegenüber dem Hersteller keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Bei jeder Reparatur oder Auswechslung während der Garantiezeit muss eine Kopie des Kaufbelegs vorgelegt werden. Der Hersteller verpflichtet sich, einen anerkannten Defekt zu reparieren oder nach seinem Ermessen die Vorrichtung auszutauschen bzw. den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Haftung des Herstellers übersteigt keinesfalls den in der Rechnung angeführten Preis der Vorrichtung.