Auffanggurte, Anschlagvorrichtungen, Fangstoßdämpfer, Seile, Verbindungsstücke/Karabiner usw. sind hauptsächlich Bestandteile und Elemente von Sicherheitssystemen, deren Fehlfunktion "schwere und tödliche Verletzungen" verursachen kann.
Sie werden somit als PSA der Risikokategorie 3 klassifiziert (siehe EU-Verordnung 2016/425) und unterliegen besonders detaillierten und strengen Vorschriften.
Für die Regelung dieses Fachgebietes unterscheidet die Richtlinie CEN zwei große Anwendungsbereiche:
- Arbeit: unterliegt dem Technischen Fachausschuss TC 160 benannt "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz".
- Freizeit: unterliegt dem Technischen Fachausschuss TC 136 benannt "Bergsteigerausrüstung".
Es gibt gute Gründe für diese Unterscheidung, auch wenn die Anwendung nicht immer einfach ist.
Es kann zum Beispiel nicht verboten werden, dieselbe Komponente oder dasselbe Element eines Sicherheitssystems in einem oder dem anderen Bereich zu verwenden. Zudem liegt auf der Hand, dass ein Bergführer seine Ausrüstung zu Arbeitszwecken verwendet.
Aus diesen Gründen müssen viele Teile der Bergsteigerausrüstung gleichzeitig mit beiden Richtlinien übereinstimmen, auch wenn diese untereinander nicht immer kohärent sind.
Ein besonderer Fall sind etwa die Karabiner, die nur dann in Übereinstimmung mit beiden Richtlinien CE EN 12275-(TC.136) und CE EN 362-(TC.160) hergestellt und vertrieben werden können, wenn sie mit einer Druckschraube ausgestattet sind, da die Richtlinie CE EN 362 nur Verbindungsstücke mit "automatischer oder manueller Blockierung .... mit mindestens zwei aufeinander folgenden und gewollten Bewegungen zu öffnen" zulässt.
Diese und andere Uneinigkeiten sind der Grund dafür, dass seit einiger Zeit im Bereich CEN Treffen von Personen aus den beiden Ausschüssen stattfinden, um eine gemeinsame Lösung zu vereinbaren.
Nachfolgend werden die Richtlinien aufgelistet, auf welche sich die Produkte der Firma Kong beziehen. Die Liste wird von einer Zusammenfassung der verwendeten Terminologie begleitet
Für die Bewertung dieser Richtlinien sollte beachtet werden, dass die von jedem Teil dieser PSA ausgehende Sicherheit von einer Anwendung abhängt, die mit den Verwendungstechniken, für die die PSA entworfen und zertifiziert worden ist, kohärent ist.
Das ist der Grund, weshalb die CEN Normen darauf bestehen, dass die PSA mit einer direkt vom Hersteller stammenden Verpackung, Kennzeichnung und Anweisungen auf dem Markt angeboten wird.
Zudem muss beachtet werden, dass viele Teile der PSA gemeinsam mit anderen Teilen verwendet werden, um ein "System" zu bilden, dessen Resistenzgrenzwert aus dem schwächsten Glied der Kette besteht.
Dies erklärt auch die immer wiederkehrende Unterscheidung der folgenden Begriffe im Text der Richtlinien:
- Element: Teil einer Komponente oder eines Untersystems; Seile oder Verbindungsstücke sind ein Beispiel für Elemente.
- Komponente: Teil eines Systems, in der Form, in der es vom Hersteller verkauft wird, einschließlich Verpackung, Kennzeichnung und Anweisungen; die Halterungen für den Körper sind ein Beispiel für eine Komponente.
- Untersystem: Gesamtheit von Elementen und/oder Komponenten, die einen wesentlichen Teil eines Systems bilden, wie vom Hersteller verkauft, zusammen mit Verpackung, Kennzeichnung und Anweisungen. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung sind ein Beispiel für Untersysteme.
Es ist klar, dass die mit den Anweisungen konforme Verwendung und die Kombination mit anderen Komponenten mit proportionaler Resistenz Verpflichtungen darstellen, für die der Benutzer auf seine eigene Erfahrung oder auf jene eines Ausbilders mit Kompetenzen zurückgreifen muss, die nicht auf unverantwortliche Weise improvisiert werden können.
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